Wie gründe ich eine Jugendgruppe?

Für Vereine, die sich überlegen, eine Kinder- oder Jugendgruppe zu gründen, werden hier einige Hinweise aufgeführt.

Vorgehen

Hinweise und Tipps werden nachgereicht.

Rechtliche Hinweise

Auch wenn der Verein sich noch nicht im Klaren ist, ob er eine Jugendgruppe betreiben will oder nicht, sollten die nachfolgenden Punkte beachtet werden:

  • Kinder bzw. Jugendliche müssen als Mitglied im jeweiligen Verein geführt werden.
  • Vereine müssen für sie einen Beitrag pro Jahr festlegen, der sich aus dem abzuführenden Beitrag in Höhe von 3,50 € an den Landesverband und dem vereinsinternen Jugendbeitrag zusammensetzt.
  • Im ersten Jahr müssen für Jugendliche keine Beiträge an den Landesverband abgeführt werden. Es wird daher empfohlen, auch im Verein das erste Jahr beitragsfrei zu stellen.
  • Der Kreisverband unterstützt Beiträge für Jugendliche, die an den Landesverband abgeführt werden, mit 2,00 € pro Jugendlichem pro Jahr.
  • Der Verein meldet die Gründung einer Jugendgruppe beim Kreisverband mit Bekanntgabe der Verantwortlichen und den Namen der Jugendlichen an, der Kreisverband gibt diese Anmeldung an den Landesverband weiter.
  • Der Landesverband stattet diese Verantwortlichen mit einem „Starterpaket für Jugendbetreuer“ aus.
  • Jugendliche, die einer Jugendgruppe schriftlich (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) beigetreten sind, genießen mit Beitrittsdatum den Versicherungsschutz im Rahmen der vom Landesverband abgeschlossenen Versicherung. Diese Jugendliche müssen dann sobald wie möchlich nachgemeldet werden.
  • Sofern eine offzielle Gründung der Jugendgruppe durchgeführt wird (gegebenenfalls nach einem Probejahr), erhält der Verein einen Gründungszuschuss von 200 € durch den Kreisverband.
  • Der Verein erhält pro Jahr für Materialien, die im Rahmen der Jugendarbeit aufgewendet und nachgewiesen werden, einen Zuschuß (50 % der Aufwendungen bzw. maximal 50 €).

Weitere Fragen rund um den rechtlichen Betrieb beantwortet gerne der Geschäfstführer des Kreisverbandes.