Im März und April finden in vielen Gartenbauvereinen die General- oder Jahreshauptversammlungen statt. Und turnusgemäß alle zwei, vier oder sechs Jahre die Wahlen zur Vorstandschaft. In den meisten Vereinen laufen die Wahlen wie ein zuverlässiges Uhrwerk ab. Aber manchmal kann man kleine Unsicherheiten erkennen. Deshalb möchte ich hier mal beschreiben, auf was man alles so achten sollte. Wenn im Text von dem Vorsitzenden die Rede ist, ist natürlich auch immer die Vorsitzende gemeint. Um das ganze übersichtlicher zu halten, wird nur der männliche Ausdruck verwendet.
Als erstes sollte man die Satzung des Vereins, am besten einige Wochen vor der Wahl, durchsehen, um festzustellen, welche Ämter gewählt werden müssen und wie die Wahl zu erfolgen hat.
Dort wird man in der Regel auch den Termin finden, wie lange vor der Versammlung die Mitglieder eingeladen werden müssen. Die Tagesordnung mit dem Punkt Neuwahlen muss den Mitgliedern mitgeteilt werden.
Die zur Wahl stehenden Personen sollten bereits vor der Wahl angefragt werden. Personen während der Wahl zu suchen, führt oft zu unbefriedigenden Ergebnissen und zieht das ganze eventuell in die Länge.
Am Wahltag sollte unbedingt eine Anwesenheitsliste geführt werden.
Vor der Wahl muss der Kassenbericht vorgetragen werden. Der Kassenprüfer trägt seinen Bericht vor und beantragt die Entlastung der bisherigen Vorstandschaft.
Danach wird von den anwesenden Mitgliedern ein Wahlvorstand gewählt. Wahlvorstand kann zum Beispiel der örtliche Bürgermeister, Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes oder andere Personen sein, die nicht in der zu wählenden Vorstandschaft Mitglied sein werden.
Der Wahlvorstand stellt die fristgerechte Einladung der Mitglieder und eventuell die ausreichende Anzahl der anwesenden Mitglieder fest. Danach kann er die Mitglieder abstimmen lassen, ob die Abstimmung per Hand (per Akklamation) oder schriftlich erfolgen soll (Satzung!). Gibt es für eine Funktion mehrere Vorschläge, sollte schriftlich abgestimmt werden.
Bei der Wahl gilt folgende Reihenfolge:
Abstimmung 1. Vorsitzender: Der Wahlvorstand nennt die vorgeschlagene Person, und frägt nach der Bereitschaft, für dieses Amt zu kandieren.
Falls es keine weiteren Vorschläge gibt, kommt es zu Abstimmung. Die Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie die Enthaltungen müssen im Protokoll festgehalten werden. Danach wird der Kandidat gefragt, ob er die Wahl annimmt, und anschließend seitens des Wahlvorstandes gratuliert.
.Bei den weiteren Ämtern, 2. Vorsitzender bzw. weitere Vorsitzende, Schriftführer und Kassier geht man genauso vor. Kassier und Schriftführer können, sofern die Satzung es zulässt, von einer einzigen Person wahrgenommen werden.
Bei den Beisitzern kann man, um den Vorgang abzukürzen, die Mitglieder abstimmen lassen, ob eine Wahl im Block, also alle Beisitzer werden in einer gemeinsamen Abstimmung gewählt, gewünscht ist (Satzung!). Bitte die vorgeschlagenen Personen, besonders wenn sie bisher nicht im Vorstand waren, kurz vorstellen. Über die Anzahl der Beisitzer entscheidet die Satzung.
Kassenprüfer dürfen nicht der Vereinsleitung angehören und können, wie Beisitzer im Block gewählt werden.
Sollten die zur Wahl stehenden Personen am Wahltag nicht anwesend sein können, lässt man sich vorher das Einverständnis geben. Eine schriftliche Bestätigung derselben, habe ich bis jetzt noch nicht als notwendig gesehen.
Alle Ergebnisse müssen genauestens protokolliert werden, um die Wahl unanfechtbar zu machen.
Nun kann die neue Vorstandschaft die Versammlung zu Ende führen, oder wenn das vorher im Gremium so abgemacht war, die alte Vorstandschaft beendet die Versammlung, um einen einfacheren Übergang zu erreichen.
Jetzt ist auch die Gelegenheit für die neue Vorstandschaft Danksagungen, Geschenke, Ehrungen oder Ernennungen zu Ehrenvorsitzenden anzubringen. Das kann aber jederzeit noch in einer folgenden Versammlung nachgeholt werden, da die neue Vorstandschaft oftmals mit den neuen Kompetenzen gefordert ist. Manchmal übernimmt aber auch der scheidende Vorstand diesen Teil. Ich empfehle eine gute Absprache, um niemand zu vergessen.
eure Gitti
PS: ein Muster eines Versammlungsprotokolls finden SIe hier.
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